Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 144 [01]

Datierung: 6. November 1439

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Streit zwischen Erzbischof Dietrich und Jtel von Westernach im Zuge des Kaufs des Dorfes Breitendiel.

Vollregest:

Albrecht von Zeutern (Zutern), Hofmeister, und Gerig von Auerbach (Vrbach) bekennen, dass vormals zwischen Erzbischof Dietrich, ihrem »gnädigen Herrn« und Itel Westernach dem jungen verabredet wurde, wie und für was jeder dem anderen gerecht werden solle, vor dem von beiden Seiten eingesetzten Gemeinsmannes Hans von Liebenstein.

Es folgt das Insert des Schiedsgerichtsvertrags (Anlaß) vom 9. September 1439 bezüglich des Kaufs des Dorfes Breitendiel (Breydental) bei Miltenberg (Miltemberg). Genannt werden darin die Gewährsstädte Heilbronn (Heilpronn) und Wimpfen (Wympffen) sowie Gundelsheim (Gundelßheim) als Ort der notwendigen Wahl eines neuen Gemeinsmannes, sollte Hans von Liebenstein ausfallen.
- Geben vnd gescheen zu Gundeslßheim am Neckar vnder [Schloss] Horneck gelegen am Mitwochen nach vnser lieben frauwen tag Natiuitatis 1439.

Man hat sich danach auf Zeizolf (Zeißolff) von Adelsheim (Adletzheim) als neuen Gemeinsmann geeinigt, der den Parteien in der Angelegenheit Breitendiel einen Tag in Heilbronn für den 19. November 1439 (Vff dornstag Sant Elyzabeth tag nehstvergangen) gesetzt hatte, zu dem der Erzbischof am 6. November 1439 (der geben ist zu franckfurt am fritag nach aller heiligen tag) Hans von Erlebach, seinen Hofmeister, und Hans von Wittstatt, seinen »lieben Getreuen« als seine Bevollmächtige ankündigte.

Itel von Westernach war an dem Gerichtstag persönlich anwesend. Als Gemeinsleute bestimmten die Mainzer Gesandten den Ritter Eberhard von Riedern und den Fritz Kodwijß, Itel von Westernach den Albrecht von Zeutern und Gerig von Auerbach. Als Fürsprecher wird u.a. Ritter Johann von Stadian erwähnt. Bei der Verlesung eines Kundschaftsbriefes wird [Hans] Schelweck, Schwager des Itel erwähnt. Als möglicher Schiedsmann wird auch Swicker von Sickingen erwähnt. Als Aufenthaltsort des Erzbischofs wird die Stadt Amorbach genannt.

Inseriert ist der Schuldbrief Erzbischof Konrads, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches in deutschen Landen, der Breitendiel am 6. Juli 1431 (1431 vff den nehsten ffritag nach Sant Vlrichs tag) von Itel von Westernach dem jungen (auf Wiederkauf) gekauft hatte. In die Bezahlung des Kaufpreises (u.a. nach Frankfurter Währung) waren Eberhard Rüdt der ältere und der priestern vff dem thore zu Miltemberg sowie Hermann, Keller zu Miltenberg eingebunden. Als Bezahlorte werden auch Buchen und Wertheim genannt. Bürgen waren in dem Schuldbrief Ritter Konrad von Hardheim, Hans von Wittstatt der ältere, Fritz von Ripperg (Riepperg) und Hans von Leinach (Lynach). Als möglicher Einlagerort im Mahnverfahren wurde Mergentheim bestimmt.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 144 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16337 (Zugriff am 25.04.2024)