Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 065 [02]

Datierung: 11. November 1386

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz regelt die Bezahlung eines Teils seiner Schulden, die er bei Philipp und Matheo, erzbischöfliche Lombarder zu Bingen, hat.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, dass Philipp (Phylippus, Philips) und Matheo (Macheno), erzbischöfliche Lombarder zu Bingen, am heutigen Tag den Jahreszins, den sie wegen ihrer Meisterschaft jedes Jahr am St. Martinstag [11. November] zu geben schuldig sind, nämlich 150 Gulden, für die kommenden 5 Jahre vollständig bezahlt haben. Dies geschieht in Abschlag der Schulden in Höhe von 600 Gulden, die der Erzbischof bei ihnen noch hat. Bezüglich dieser Schuld sind Urkunden ausgestellt worden. Der Erzbischof befreit die Brüder kraft dieser Urkunde für die kommenden 5 Jahre von der Zahlungspflicht.

- Datum Pingen in die sancti Martini episcopi ... 1386.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 065 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1623 (Zugriff am 19.04.2024)