Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 131v [01]

Datierung: Zwischen dem 15. und 29. September 1441

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich regelt die Bezahlung seiner Schulden (1.000 Gulden) bei Ritter Frank von Kronberg dem jungen.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich schuldet dem Ritter Frank von Kronberg dem jungen, seinem »lieben Getreuen«, seiner Ehefrau Agnes von Stockheim (Stogheim) und ihren Erben bzw. dem rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde, 1.000 rheinische Gulden rechter Landes vnd franckfurter werunge. Das Geld hat er zum Wohl des Erzstiftes empfangen.

Als Sicherheit stellt der Erzbischof ihnen die Dörfer Sossenheim und Breitloch (Breydeloch), die die Gläubiger samt allen Zubehörs so lange innehaben können, wie das Geld aussteht. Sie können mit dem Gut wie mit Eigengut verfahren. Der Erzbischof zahlt ihnen zusätzlich 12 rheinische Gulden als jährlich zu Bartholomäus [24. August] gegen Quittung auszuzahlende Gülte auf dem Zoll Höchst. Die Bewohner der beiden Dörfer müssen den Gläubigern gemäß diesem Brief gewarten und gehorsam sein, während diese zu Schutz und Schirm verpflichtet sind.

Es folgen Bestimmungen Rückzahlung der Schulden (zu Frankfurt oder Kronberg) und Auslösung der Jahresgülte.

Als Bürgen setzt der Erzbischof Domherr Richard von Stein-Oberstein, Ritter Konrad von Frankenstein (Franckstein), Hans Schelm von Bergen und Clas von Scharfenstein (Scharpenstein), seine »lieben Andächtigen und Getreuen«.

Es folgen Bestimmungen zum Verfahren bei Zahlungsverzug (Einlager zu Frankfurt oder Kronberg), Ersatz für ausfallende Bürgen, die Unverbrüchlichkeit der getroffenen Vereinbarungen, die Versicherung der Bürgen, gute Bürgen zu sein.
Alle Beteiligten kündigen ihre Siegel an.

- Datum Steinheim ... [a] post Exaltacionem sancte crucis ... 1441.

Fußnotenapparat:

[a] Der Wochentag ist nicht genannt. Der Tag Exaltatio Crucis fällt auf den 14. September. Dies war im Jahr 1441 ein Donnerstag. Als Tage der Ausstellung kommen demnach die Tage zwischen dem 15. und 29. September in Frage.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 131v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15910 (Zugriff am 29.03.2024)