Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 128 [01]

Datierung: 31. Mai 1441

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich freit Rorich von Merxheim samt Gesinde in Böckelheim, Sobernheim oder Monzingen.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich anerkennt die treuen Dienste, die Ritter Rorich von Merxheim, sein »lieber Getreuer« ihm und dem Mainzer Stift bisher geleistet hat und künftig leisten soll. Aus besonderer Gnade gibt er ihm kraft dieser Urkunde die Freiheit, wahlweise in Böckelheim (Beckelnheim), Sobernheim oder Monzingen (Montzingen) mit seinem Gesinde eine frien gesesse vnd vmbetrangete wonung zu nehmen.  Uber jren lip oder gut soll innerhalb der Gemarkung oder des Burgfriedens kein Gericht gehalten werden. Ihr Gerichtstand befindet sich vor dem Erzbischof bzw. dessen Räten.

- Der geben ist zu Worms am Mitwoch nach dem Sontag Exaudi ... 1441

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 128 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15898 (Zugriff am 18.04.2024)