Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 115v [01]

Datierung: 28. Februar 1401

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich macht den Domherrn Raban von Liebenstein zu seinem Kämmerer.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass ihm Richart von Kleen (Cleen) das Kämmereramt in der Stadt Mainz aufgelassen hat.

Angesichts der Vernunft und der Redlichkeit des Domherrn Raban von Liebenstein, seines »lieben Andächtigen und Getreuen«, hat er Raban das Kämmereramt verliehen. Er will ihn in seinem Amt schützen und schirmen. Raban darf das Amt nicht veräußern und muss es bei seiner hergebrachten Rechtstellung belassen. Raban soll auch dem Edelherrn Schenk Eberhard Herr von Erbach, solange dieser lebt, jährlich 50 Gulden aus den Amtseinkünften bezahlen, die dem Schenken verpfändet sind, alles nach Maßgabe des diesbezüglich vorhandenen Pfandbriefes. Raban schwört einen Amtseid. Der Erzbischof gebietet den Richtern des weltlichen Gerichts, den Münzmeistern und Hausgenossen, dem Kämmerer zu gewarten und gehorsam zu sein.

- Der geben ist zu Eltuil am dinstag nach dem Sontag Esto michi ... 1401.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 115v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15346 (Zugriff am 29.03.2024)