Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 059 [01]

Datierung: 30. Juni 1440

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Schiedsgerichtsvertrag zwischen Konrad von Weinsberg und den Herren von Hardheim.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich hat einen Schiedsgerichtstag zur Schlichtung der Fehde und Feindschaft zwischen dem Edelherrn Konrad von Weinsberg, Erbkämmerer, einerseits, und den Rittern Bernhard, Hans und Wernher von Hardheim andererseits bezüglich ihrer beidseitigen Forderungen nach Amorbach anberaumt.

In den Verhandlungen konnte keine gütliche Einigung erzielt werden. Beide Parteien unterwerfen sich nun der Mehrheitsentscheidung, die Erzbischof Dietrich und seine Räte treffen werden und die für beide Seiten verbindlich ist. So wie seinerzeit in Miltenberg geschehen, soll der Weinsberger binnen der kommenden 14 Tage bis zum Margarethentag [13. Juli] seine Forderung (zuspruche) nach Hardheim, die Hartheimer ihre Forderung nach Neuenstadt am Kocher in einem versiegelten Schreiben schicken. Beide Parteien werden dann binnen 14 Tagen, bis zum Sonntag vor Cathedra Petri [31. Juli] schriftlich auf die Forderung antworten.

Eine Widerrede ist bis zum Sonntag vor Assumptio Marie [14. August] zu übersenden, eine Nachrede bis zum Sonntag vor Bartholomeus [21. August]. Alle diese Schriftstücke sind anschließend binnen acht Tagen dem Keller nach Aschaffenburg zu schicken. Eine Entscheidung des Erzbischofs und seiner Räte ergeht dann bis zum Martinstag [11. November].

Es sollen auch alle Gefangenen von beiden Seiten sicherheit tage haben und ungemahnt bleiben, auch alle nicht gezahlten Gelder (schatzgelt brantschatzunge) bleiben stehen und werden nicht gezahlt, gesetzte Bürgen werden nicht zum Einlager gemahnt.
Erzbischof Dietrich kündigt sein Siegel an.

- Der geben ist zu Amerbach am donerstag nach Sant Peters vnd Paulus tag des heiligen Aposteln ...1440.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 059 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/13616 (Zugriff am 29.03.2024)