Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 051v [01]

Datierung: 3. April 1440

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich befreit das Dorf Rückingen von einem Teil ihrer Bedepflicht für die Ronneburg.

Vollregest:

Vor Erzbischof Dietrich sind die von Rückingen (Rugkingen) und Rüdigheim (Rudickeim) getreten und haben angezeigt, dass das Dorf (Thale) Rückingen jährlich 60 Gulden Bede auf Schloss Ronneburg abzuliefern verpflichtet ist.

Nun hat das Dorf in diesen thuren Jaren vnd sweren zijten großen Schaden genommen und sei auch durch die Seuche (?) (das sterben das ytzunt gewest were) in Schulden geraten. Da zurzeit Reinhart Graf zu Hanau die Ronneburg als Pfand innehat und u.a. auch Anspruch auf die angesprochene Bede (60 Pfund und 1 Engel) erhebt, haben sie ihr Anliegen vor den Grafen gebracht, der ihnen zugesagt hat, sich mit dem, was sie mit ihm, dem Erzbischof, aushandeln, zufrieden geben zu wollen.

Der Erzbischof erlässt dem Dorf nun für die kommenden 30 Jahre die Hälfte der Bede.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Der geben zu Steinheim am Sontag Quasimodogeniti ... 1440.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 051v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/13584 (Zugriff am 29.03.2024)