Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 097 [01]

Datierung: 18. August 1378

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz regelt die Rückzahlung seiner Schulden bei seinem Binger Landschreiber Johann Gruwel.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, dass er dem Johan (Johansen) Gruwel, erzbischöflichem Landschreiber zu Bingen, seinem »lieben Getreuen«; 10 Fuder Wein schuldet, die dieser ihm zu seinem und des Erzstiftes Nutzen geliehen hatte. Der Erzbischof weist ihm und seinen Erben diese 10 Fuder von dem erzbischöflichen Gewächs des kommenden Herbstes in Algesheim (Algensheim) an. Ist Johan nicht mehr Landschreiber oder stirbt er, bevor er die 10 Fuder erhalten hat, so muss der nachfolgende Landschreiber ihm bzw. seinen Erben die 10 Fuder wie ausgemacht reichen.

- Datum Bingen sabbato ante diem decollacionis sancti Johannis baptiste … 1378.

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fol. 97r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 097 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1338 (Zugriff am 18.04.2024)