Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 112v [01]

Datierung: 28. Mai 1387

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz verleiht dem Domherrn Claes vom Stein für seine treuen Dienste das Kämmereramt der Stadt Mainz auf Lebenszeit.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] anerkennt die treuen Dienste, die sein "lieber Heimlicher" Claes vom Stein (Steyne), Domherr zu Mainz, ihm bisher geleistet hat und künftig noch leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade verleiht er ihm kraft dieser Urkunde auf Lebenszeit das Kämmereramt in der Stadt Mainz, das ihm nach dem Tod seines "lieben Neffen" Johann von Eberstein, Domherr des Mainzer Stiftes, ledig geworden ist. Claes soll das Amt wie der verstorbene Johann mit allen Rechten, Ehren, Würden, Freiheiten und Einkünften innehaben.
Der Erzbischof weist kraft dieser Urkunde seinen Schultheißen und die Richter, Schreiber, Fürsprecher und Büttel seines weltlichen Gerichtes zu Mainz an, ebenso alle anderen, die diese Sache etwas angeht, Claes als neuen Kämmerer anzuerkennen, ihm zu gewarten, Urteile vor ihm zu sprechen und ihm gehorsam zu sein. So verlangen es Recht und altes Herkommen. Der Erzbischof kündigt sein großes Siegel an.
- Datum Maguntie feria tertia proxima post diem Penthecostes ... 1387.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 112v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1263 (Zugriff am 20.04.2024)